Rückerstattung der Mobilitätskosten
Der Maximalbetrag, der vergütet wird, beläuft sich auf CHF 1500.- für den ganzen Masterstudiengang. Eine Teilabrechnung ist möglich, die Rückerstattung wird zweimal im Jahr vorgenommen. Auch für allfällige Hotelübernachtungen gilt: Der Originalbeleg muss aufbewahrt und eingereicht werden. Die Dokumente bitte im Sekretariat der Filmwissenschaft an der Affolternstrasse 56 abgeben oder an folgende Adresse schicken:
Seminar für Filmwissenschaft der Universität Zürich / Netzwerk Cinema CH, Philipp Blum, Affolternstrasse 56, 8050 Zürich
Folgendes muss auf dem Formular angegeben sein oder mitgeschickt werden:
Name, Vorname, Adresse
IBAN
Titel, Ort und Datum der besuchten Kurse, durch die die Kosten angefallen sind.
Fahrtkosten und Übernachtungskosten
Jegliche Originalbelege (Zug/Übernachtung) bitte mit Namen beschriften. Sollten die Belege nicht das Format DIN A4 haben, bitte auf ein Papier dieser Grösse kleben. Wer ein Generalabonnement besitzt, legt eine Kopie seines Abonnements bei und führt die gefahrenen Strecken einzeln mit Ticketpreisen (Halbtax) auf. Wer mit dem Auto unterwegs ist, muss die Benzinquittung beilegen.
Einreichefristen
Herbst: 16. Oktober
Frühling: 29. März